AGBs
1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Anzeigenbedingungen an, auch wenn sie von seinen eigenen Geschäftsbedingungen abweichen.
2. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
3. Die Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt des Schieberechts um eine Ausgabe.
4. Angegebene Anzeigengrößen können vom Verlag im technisch erforderlichen Maße über- oder unterschritten werden. Dies gilt hauptsächlich für Texte, die in der vorgeschriebenen Anzeigengröße nicht untergebracht werden können.
Grundschriftgröße 9 Punkt. Als Mindestgröße werden 20 mm berechnet. Anzeigen in Zwischenhöhen von 250 mm bis 269 mm werden mit 270 mm berechnet.
5. Für alle Anzeigenaufträge, auch für laufende Abschlüsse behält sich der Verlag die Ablehnung vor. Die Ablehnung von Anzeigenaufträgen erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unter Zugrundelegung des Presserechts und des Redaktionsstatuts.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen bzw. im Nichteinhaltungsfalle kein Schadensersatz geleistet. Das gleiche gilt für die nicht veröffentlichten Anzeigen. Der Ausschluß von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Seite vereinbart werden und bedarf der schriftlichen Zusage des Verlags.
7. Für den Verlag besteht keine Prüfungspflicht der zugelieferten Papier-Vorlagen oder elektronischen Daten. Es besteht auch keine Pflicht für den Verlag, die gelieferte Anzeige Korrektur zu lesen. Der erforderliche Aufwand wird nach Rücksprache und Zustimmung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (s. Preisliste).
Für die rechtzeitige Lieferung der digitalen Druckunterlagen, vorzugsweise im PDF-Format, ist der Auftraggeber verantwortlich.
Die einfache Gestaltung einer Textanzeige bei Lieferung formloser Vorlage übernehmen wir. Sofern die Kundenwünsche und Vorstellungen über eine einfache Gestaltung hinausgehen, wird nach Aufwand berechnet (s. Preisliste).
8. Bei schlecht leserlichen oder fehlerhaften Manuskripten übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe, ebenso bei telefonisch durchgegebenen Anzeigen und Änderungen.
Soweit die Auftragserteilung mindestens 1 Tag vor Anzeigenschluss erfolgt, erhält der Auftraggeber auf Wunsch einen Korrekturabzug gegen Berechnung. Dieser Abzug ist für den Druck verbindlich sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Sendet der Kunde den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.
9. Bei teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde, weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Erscheinen erfolgen.
10. Höhere Gewalt entbindet den Verlag von der Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und Schadenersatzleistungen.
11. Belegexemplare werden nur auf Anforderung bei Auftragserteilung zugesandt. Der Versand erfolgt gegen Berechnung.
12. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt nach Erscheinen. Der Rechnungsbetrag ist 8 Tage nach Rechnungs-Datum ohne jeden Abzug fällig. Fällige Rechnungsbeträge werden nur einmal unter zusätzlicher Berechnung der Mahnkosten angemahnt. Ist danach die Rechnung nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, wird kostenpflichtige Beitreibung veranlasst. Die Aufnahme weiterer Anzeigen kann bis zur Bezahlung zurückgestellt und Vorauszahlung verlangt werden.
Abbuchung: Durch Nichteinlösung der Bank entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
13. Der Verlag verpflichtet sich, eingehende Offerten auf Chiffre-Anzeigen dem Auftraggeber zu übersenden. Eine Haftung für Schäden, die aus nicht oder nicht rechtzeitig zugesandten Offerten entstanden sind, wird nicht übernommen.
14. Die aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlichen mm-Preise sind Festpreise, auf die keinerlei Rabatt oder Mittlerprovision gewährt werden kann.
Die Preise schließen die Porto-Kosten nicht mit ein.
15. Private Kleinanzeigen (Fließtextanzeigen) werden nur angenommen, wenn der Auftraggeber mit einer Abbuchung des Betrages von seinem Bankkonto einverstanden ist, bzw. der Rechnungsbetrag bei der Auftragserteilung beglichen wird. Wird eine Lastschrift von der Bank nicht eingelöst, wird eine sofortige Beitreibung durch unser RA-Büro veranlasst und künftige Anzeigen nur noch gegen Vorauszahlung veröffentlicht.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heilbronn/N.
Schwaigern, den 01.11.2023